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IWB Nr. 9 vom

Unternehmensbesteuerung in Bulgarien

Hristomira Dimitrova

Die Körperschaftsbesteuerung in Bulgarien ist durch ein Pauschalsystem gekennzeichnet. Der Steuersatz beträgt seit 2008 10 % „flat“ und ist damit einer der niedrigsten Sätze für die Unternehmensbesteuerung in der Welt und der zweitniedrigste in der Europäischen Union nach Ungarn.

I. Steuersubjekte

Das bulgarische Körperschaftsteuergesetz unterscheidet zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. Haben juristische Personen ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Bulgarien, so unterliegen sie im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen in Bulgarien der Körperschaftsteuer. Zu den juristischen Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht zählen vor allem:

  • Aktiengesellschaften,

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung,

  • Kommanditgesellschaften und

  • Offene Handelsgesellschaften.

Personengesellschaften werden als eigenständige Steuersubjekte behandelt. Es erfolgt – ähnlich wie bei den Kapitalgesellschaften – eine Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft. Betriebsstätten ausländischer Unternehmen unterliegen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nur mit den in Bulgarien erzielten Ei...