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Wachstumschancengesetz: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Mietwohngebäude
Überblick über die Regelungen von § 7b EStG und § 7 Abs. 5a EStG
[i]Hänsch, Gebäudeabschreibung im Betriebs- und Privatvermögen (EStG), infoCenter, NWB YAAAA-88433 Zur Unterstützung der darbenden Bauindustrie und zur Ankurbelung des Wohnungsbaus wurde im Wachstumschancengesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 108) eine degressive Absetzung für Abnutzung (§ 7 Abs. 5a EStG) wieder eingeführt und die Sonderabschreibung (§ 7b EStG) für vermietete Wohngebäude angepasst. Die Ausgestaltung und die Voraussetzungen für diese Abschreibungen unterscheiden sich teilweise deutlich von den Vorgängervorschriften.
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I. Sonderabschreibung nach § 7b EStG
1. Förderung
[i]Marx in Kanzler/ Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, EStG, 9. Aufl. 2024, § 7b, NWB XAAAJ-52327 Die Förderung für vermietete Wohngebäude erfolgt durch eine Sonderabschreibung in Höhe von 5 % jährlich über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren. Die Sonderabschreibung kann zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG oder degressiven Gebäudeabschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG angesetzt werden. § 7a Abs. 4 EStG (grundsätzlich nur lineare AfA bei Sonderabschreibungen) ist aufgrund der einzelgesetzlichen Regelung in § 7b Abs. 1 Satz 1 EStG nicht anzuwenden. Die Sonderabschreibung ist begrenzt auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 4.000 € je qm Wohnfläche (bisher 2.500 €), auch wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten höher sind (§ 7b Abs. 3 Nr. 2 EStG).
[i]JahresabschreibungDie Sonderabschreibung ist eine Jahresabschre...