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StuB Nr. 9 vom Seite 349

Die Endfassung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Eckpunkte und Handlungsbedarf

Dr. Josef Baumüller, Prof. Dr. Stefan Müller und M. Sc. Oliver Scheid

Am wurde die Endfassung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Rat der EU beschlossen, die Zustimmung des Parlaments erfolgte faktisch als Formsache am . Dies stellte den letzten entscheidenden Meilenstein in einer mehrjährigen Entwicklungsgeschichte der Etablierung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen dar, die zuletzt eine unerwartete Dynamik angenommen hat und in das Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit rückte. Die Inhalte dieser Richtlinie werden im vorliegenden Beitrag skizziert. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Zusammenspiel mit den bereits geltenden Berichtsvorgaben gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – sowie auf den Implikationen, die sich für europäische Unternehmen hieraus ergeben.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145

Kernfragen
  • Was sind die Kerninhalte der nunmehr beschlossenen CSDDD?

  • Wie spielt die CSDDD mit den Berichtspflichten gem. CSRD zusammen?

  • Welche Schritte sollten europäische Unternehmen nunmehr setzen?

I. Hintergründe

[i]Müller/Reinke/Warnke, Mehr Handlungsorientierung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS, StuB 5/2024 S. 181, NWB DAAAJ-60224 Sopp/Baumüller/Scheid, Nachhaltigkeitsberichterstattung, 3. Aufl. 2023, NWB AAAAJ-48471 Der Abschluss der politischen Arbeiten an der CSDDD markiert zugleich einen strahlkräftigen Schlusspunkt der Amtsperiode der EU-Kommission um Ursula von der Leyen – die im Jahr 2019 mit dem „Green Deal“ begonnen hat und ganz im Zeichen ambitionierter Nachhaltigkeitsziele stand. Unter dem Schlagwort „Sustainable Finance“ wurde dabei eine Vielzahl an Regularien erarbeitet, die zunächst auf den Finanzsektor zielt, aber viel weitergehender eine Umlenkung der Kapitalströme zugunsten nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten anstrebt. Hierfür wurden Transparenzpflichten geschaffen, zu denen die Taxonomie-VO, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die CSRD zählen. Doch selbst wenn damit klar erkennbar eine Verhaltensänderung bezweckt wird, indem ökologische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte zunehmend an finanzieller Relevanz gewinnen, bleiben die so gesetzten Anreize letztlich indirekte. Eine Verpflichtung, gewisse Prozesse einzurichten oder Ziele zu verfolgen, lässt sich nicht ableiten.