Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 14 b Körperschaften mit Sitz im Ausland
A. Allgemeine Erläuterungen
1Die Neuregelung des § 14b AO wurde im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom aufgenommen (BGBl 2023 I S. 411). Die Bedeutung der Vorschrift zeigt sich insbesondere bei der rechtlichen Behandlung von Limited-Gesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland mit einer Geschäftsleitung in Deutschland nach dem Brexit ().
Die Regelung des § 14a wurde bereits im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom aufgenommen.
Mit dem Inkrafttreten des MoPeG zum gilt auch § 14b AO seit diesem Zeitpunkt.
B. Systematische Kommentierung
I. Begriffsverständnis: Gründungs- und Sitztheorie
2Als Teil des Internationalen Privatrechts regelt das internationale Gesellschaftsrecht, welche nationale Rechtsordnung im Kollisionsfall auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt anzuwenden ist und in der Konsequenz welches Gesellschaftsstatut sämtliche Fragen bezüglich des Entstehens und der inneren Organisation einer Gesellschaft regelt. Die Zuordnung kann nach unterschiedlichen Ank...