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Einkommensteuer | Abzug von Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten (BFH)
Rechtsverfolgungskosten eines
Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als
Werbungskosten abzugsfähig. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines
Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung des BFH ist auf
Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der als Berufssoldat tätige Kläger wurde aufgrund eines strafrechtlich relevanten Textbeitrags auf seinem privaten Social-Media-Account rechtskräftig verurteilt. Zeitgleich wurde gegen den Kläger ein Wehrdisziplinarverfahren eröffnet, welches neben dem im Strafverfahren behandelten Vorwurf weitere Disziplinarvergehen des Klägers zum Gegenstand hatte. Die für seine Vertretu...