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BFH Urteil v. - V R 12/93 BStBl 1995 II S. 88

Gesetze: UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 15 Abs. 2Richtlinie 67/227/EWG Art. 2 Abs. 2Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 Abs. 1 Buchst. b

Vorsteuerabzug bei sog. Fehlmaßnahmen

Leitsatz

Leistungsbezüge, die - z. B. wegen Verlustes, Beschädigung oder Projektaufgabe - in keine Ausgangsumsätze gegenständlich eingehen (sog. Fehlmaßnahmen), müssen denjenigen Ausgangsumsätzen zugerechnet werden, zu denen sie nach Kostenzurechnungsgesichtspunkten gehören.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 88
BFH/NV 1995 S. 22 Nr. 3
JAAAA-95433

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