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Vermietungsleistungen und Vermittlungsleistungen (Vermietung von Kraftfahrzeugen)
, NZB BFH: V B 59/23
Für die Abgrenzung zwischen Eigengeschäft und Vermittlungsleistung, die ein Handeln in fremdem Namen erfordert, kommt es maßgeblich darauf an, wie der die Leistung erbringende Unternehmer nach außen auftritt. Dabei kann sich ein Handeln in fremdem Namen auch aus den Umständen ergeben. Da aber ein Vertreter selbst leistet, wenn durch sein Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, dass er und nicht der Vertretene die Leistung erbringt, handelt es sich auch dann um ein Eigengeschäft und keine Vermittlungsleistung, wenn das Außenverhältnis nicht den vertraglichen Absprachen im Innenverhältnis entspricht.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Einer Unternehmerin, die eine Internetplattform zur Buchung von Mietwagen verschiedener Autovermietungsunternehmen zur Verfügung stellt, und deren Kunden über das Internetportal Autovermietungsleistungen buchen können, können die über ein Autovermietungsunternehmen erbrachten Autovermietungsleistungen als eigene Leistungen gegenüber den Endkunden zuzurechnen sein.
Dem steht nicht der Umstand entgegen, dass die Unternehmerin im Außenverhältnis gegenüber ihren Kunden als Vermittlerin bzw. in fremdem Namen aufgetreten ist, wenn die Unternehmerin hierdurch...