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IWB Nr. 6 vom

Entwicklungen im Europäischen Steuerrecht im Jahr 2023

Prof. Dr. Adrian Cloer

„In varietate concordia“ – „In Vielfalt geeint“ lautet das Leitmotto der Europäischen Union. Damit einher geht einerseits die Notwendigkeit, bestimmte Projekte etwas sorgfältiger und intensiver zu beraten, um einen Kompromiss zu finden. Gleichzeit bringt es aber die verschiedenen Stoßrichtungen von neuen Vorschlägen zum Ausdruck. Im Jahr 2023 übernahmen Schweden und Spanien die Ratspräsidentschaft und brachten verschiedene steuerliche Projekte zum Abschluss. Gleichzeitig stellte die EU-Kommission neue Initiativen vor.

I. Verabschiedete Gesetzgebungsvorhaben des Rates der EU

Der Rat verabschiedete die Änderungsrichtlinie zur Amtshilferichtlinie (RL (EU) 2023/2226 v. , DAC8). Dies weitet den Informationsaustausch auf Kryptowerte und Vorbescheide für vermögende natürliche Personen aus.

II. Schwarze und graue Liste

Der Rat passte die Liste nicht kooperativer Staaten und Gebiete auf den Sitzungen am sowie am an und nahm die britischen Jungferninseln, Costa-Rica, die Marshall-Inseln sowie Russland () und Antigua und Barbuda, Belize und die Seychellen () auf die sog. schw...