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IWB Nr. 6 vom Seite 250

Entwicklungen im Europäischen Steuerrecht im Jahr 2023

Ergebnisse der EU-Ratspräsidentschaften Schwedens und Spaniens

Prof. Dr. Adrian Cloer

Schweden übernahm im ersten Halbjahr 2023 die Ratspräsidentschaft und vollendete damit das letzte Drittel des Dreiervorsitzes nach Tschechien und noch davor Frankreich. Mit Spanien begann im Juni 2023 eine neue Trio-Präsidentschaft von Spanien, Belgien (erstes Halbjahr 2024) und Ungarn (zweites Halbjahr 2024). Das Jahr 2023 war geprägt von ambitionierten steuerlichen Vorhaben der Organe der EU. So erfolgte die Verabschiedung der DAC8 als wesentliche Gesetzgebungsmaßnahme. Und insbesondere bei der Bekämpfung von sog. Briefkastengesellschaften war (und ist) die Kommission bemüht, durch einen Kompromissvorschlag die Verabschiedung zu ermöglichen.

Kernaussagen
  • Im Berichtszeitraum erfolgte die Verabschiedung der DAC8 als wesentliche Gesetzgebungsmaßnahme.

  • Der Rat erweiterte die EU-Liste der steuerlich nicht kooperativen Länder und Gebiete, insbesondere um Russland; die Türkei bleibt weiterhin auf der grauen Liste.

  • Die EU-Kommission unterbreitete verschiedene Richtlinienvorschläge. Ungeachtet der anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament und der Neuformierung der Kommission und der damit eintretenden Verzögerung bei der EU-Gesetzgebung sind auch in diesem Jahr weitere Impulse im EU-Steuerrecht zu erwarten.