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BGH 24.07.2003 IX ZR 143/02, NWB 43/2003 S. 330

Arbeitsförderung | konkursrechtliche Arbeitnehmerstellung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Die Vergütungsansprüche der beiden Geschäftsführer einer GmbH, die über Kapitalbeteiligungen von 40 v. H. bzw. 25 v. H. verfügen, können im Gesellschaftskonkurs keine bevorrechtigten Forderungen sein. Fehlt es an einem Mehrheitsgesellschafter, so können – sofern keine Verschiebung des Einflusses durch Sonderstimmrechte eintritt – auch Minderheitsbeteiligungen von 10 bis 49,9 v. H. zu einem wesentlichen Einfluss auf die Entschließungen der GmbH-Gesellschafter führen, weil jeder derartige Minderheitsgesellschafter mit seinen Beschlussvorschlägen strukturell mehrheitsfähig ist (). Der BGH nimmt dabei ausführlich zur zum Teil abweichenden Rechtsprechung des BSG, des BAG und des II. Zivilsenats des BGH Stellung.