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NWB Sanieren 3/2024 S. 86

Verfahrensrecht | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei elektronischer Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch das Finanzamt (BFH)

Die Überprüfung einer ordnungsgemäßen elektronischen Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift an den Bundesfinanzhof erfordert unter anderem die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung erteilt wurde.

Unterlässt der Absender diese Überprüfung, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.

Aus dem Sachverhalt:

Mit Urteil v. - 6 K 1105/21 gab das Hessische Finanzgericht (FG) einer Klage des Klägers und Beschwerdegegners (Kläger) gegen den Haftungsbescheid vom in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom und des Teilrücknahmebescheides vom statt. Mit diesem Bescheid hatte der Beklagte und Beschwerdeführer (Finanzamt) den Kläger gemäß § 191 ...