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BFH Urteil v. - IV B 43/94 BStBl 1995 II S. 418

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 20AO 1977 § 67KHG § 2 Abs. 1BPflV § 1

Die von einem Kassenarzt betriebene ambulante ,,Dialysestation'' ist kein Krankenhaus i. S. des § 3 Nr. 20 GewStG

Leitsatz

Die Frage, ob eine durch einen Kassenarzt betriebene ,,Dialysestation'', die ihre Hämodialysen kassenrechtlich als ambulante fachärztliche Leistungen abrechnet, als ,,Krankenhaus'' i. S. des § 3 Nr. 20 GewStG anzusehen ist, ist nicht klärungsbedürftig. Sie ist aufgrund der Erwägungen des (BFHE 156, 183, BStBl II 1989, 506) zu verneinen.

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 418
BFH/NV 1995 S. 51 Nr. 7
SAAAA-95229

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