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BFH Urteil v. - IV R 83/86 BStBl 1989 II S. 506

Gesetze: EStDV § 75

1. Der Begriff des Krankenhauses i. S. des § 75 EStDV/§ 7 f. EStG bestimmt sich nach § 2 Nr. 1 KHG - 2. Die Sonderabschreibungen sind zulässig, a) auch wenn ein von einem Arzt betriebenes Krankenhaus zu seiner freiberuflichen Tätigkeit gehört, b) wenn - nach dem Verhältnis der Entgelte - ein wesentlicher Teil der Unternehmensleistung auf den stationären Bereich entfällt

Leitsatz

1. Die Begriffsbestimmung des Krankenhauses in § 2 Nr. 1 KHG ist auch für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auf Wirtschaftsgüter privater Krankenanstalten heranzuziehen.

2. Zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen, wenn neben stationären Leistungen auch ambulante Leistungen erbracht werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 506
BFH/NV 1989 S. 23 Nr. 6
IAAAA-92850

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