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Grunderwerbsteuer | Weiterer Anpassungsbedarf durch die Auswirkungen des MoPeG? (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat zur Frage
Stellung genommen, ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, da zwar
durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz die Regelungen der §§
5,
6 und
7 GrEStG
trotz Wegfalls der Gesamthand durch das MopeG bis zum
anzuwenden sind, aber keine gesetzlichen Regelungen dafür getroffen wurden,
dass es nach dem Auslaufen dieser Übergangsregelungen bei Übertragungen in dem
Zeitraum vom bis
zu
keiner Verletzung der Nachbehaltensfristen (§§
5,6,7 GrEStG)
mit der Folge der nachträglichen Besteuerung kommt, vor dem Hintergrund, dass
es ansonsten möglicherweise bei anstehenden Umstrukturierungen zu erheblichen
steuerlichen Risiken kommt und die Regelungen somit im Ergebnis leerlaufen
lässt.
Antwort der Pa...