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Online-Nachricht - Dienstag, 05.03.2024

Investmentsteuergesetz | Elektronisches Antragsverfahren zur Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG (BZSt)

Seit dem ist eine elektronische Antragstellung über das BZSt-Online-Portal zur Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG möglich. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Hintergrund: Seit dem ist das BZSt für die Bearbeitung von Anträgen nach § 11 InvStG von beschränkt steuerpflichtigen Investmentfonds zuständig. Zuvor war hierfür das Betriebsstättenfinanzamt des Entrichtungspflichtigen zuständig. Durch den Zuständigkeitswechsel soll die Gefahr von Mehrfacherstattungen reduziert werden (s. hierzu Hörster, ). Der Antrag ist schriftlich und nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu stellen.

Folgende Unterlagen sind zwingend beizufügen:

  • Statusbescheinigung

  • Steuerbescheinigung(en) (Eine Steuerbescheinigung gilt als vorgelegt, soweit bei beschr...