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NWB Nr. 10 vom Seite 637

Arbeitsrechtliche Highlights im Jahr 2023

Prof. Dr. Klaus Olbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 666Das Jahr 2023 hat auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wieder einige für die Praxis bedeutsame Neuerungen mit sich gebracht. Hier nur einige Beispiele:

Gesetzliche Änderungen

[i]HinweisgeberschutzIm Bereich der Gesetzgebung betrifft dies etwa das Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses verpflichtet Arbeitgeber – bußgeldbewehrt – u. a. zur Implementierung von unternehmensinternen Meldestellen, an die sich ein hinweisgebender Beschäftigter („Whistleblower“) wenden kann, sowie zur Einleitung bestimmter Verfahrensschritte zwecks Weiterverfolgung solcher Meldungen.

[i]Fachkräfteeinwanderung, EntgelttransparenzWeitere Änderungen betreffen u. a. Erleichterungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland sowie die neue europäische Entgelttransparenzrichtlinie, welche weitere – sanktionierte – Berichtspflichten für die Arbeitgeber sowie Auskunftsansprüche der Beschäftigten vorsieht.

Rechtsprechung

[i]Anforderungen an die Widerlegung einer geschlechtsspezifischen DiskriminierungGehaltsverhandlungen können das gesetzliche Gebot der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen nicht aushebeln. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Januar 2023 entschieden. Eine Frau habe Anspruch auf gleiches Entgelt wie ein Mann für gle...