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BFH Urteil v. - X R 90/91 BStBl 1994 II S. 849

Gesetze: EStG 1983/1987 § 10 Abs. 6 Nr. 2EStDV § 30EStDV § 31 Abs. 1 Satz 2AO 1977 § 177

Bei Berechnung der Nachsteuer können bisher nicht geltend gemachte Vorsorgeaufwendungen nachgeschoben werden

Leitsatz

Bei der Berechnung der Nachsteuer nach § 10 Abs. 6 EStG ist § 177 AO 1977 zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, daß bisher nicht geltend gemachte Vorsorgeaufwendungen nunmehr zugunsten des Steuerpflichtigen nachgeschoben werden dürfen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 849
BFH/NV 1994 S. 77 Nr. 11
DAAAA-95033

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