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BFH Urteil v. - I R 30/93 BStBl 1994 II S. 81

Gesetze: AO 1977 § 233aBGB § 242

Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die Bearbeitung der Steuererklärung schuldhaft verzögert

Leitsatz

Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachforderungszinsen gemäß § 233a AO 1977 grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Veranlagungsbeamte die Bearbeitung der Steuererklärung schuldhaft verzögert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 81
PAAAA-95016

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