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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 10 K 394/97 EFG 2000 S. 1166

Gesetze: AO 1977 § 233a Abs 2aEStG § 10dEGAO Art 97§ 15 Abs 8 GG Art 20 Abs 3

Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 233a Abs. 2a AO 1977

Leitsatz

Die Vorschrift des § 233a Abs. 2a AO 1977 (i.d.F. vom ) --wonach der Zinslauf für Steuerfestsetzungen aufgrund von Verlustrückträgen erst 15 Monate nach Ablauf des Verlustentstehungsjahres beginnt-- ist für in 1996 entstandene Verluste, die auf 1994 zurückgetragen werden, verfassungsgemäß.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1166
MAAAB-06059

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