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IWB Nr. 3 vom

Die Besteuerung hybrider Gesellschaften

Florian Deitel

Die Besteuerung von hybriden Gesellschaften stellt die Rechtsanwender in grenzüberschreitenden Sachverhalten regelmäßig vor Probleme. Dabei handelt es sich um Körperschaften, die in ihrem Sitzstaat intransparent, nach dem Recht des jeweils anderen Staates jedoch transparent besteuert werden. Eine umgekehrt hybride Gesellschaft liegt vor, wenn diese in ihrem Sitzstaat aus steuerlicher Sicht transparent und im anderen Staat als intransparent qualifiziert. Ein Beispiel für eine solche Gesellschaft ist der niederländische geschlossene Fonds voor Gemene Rekening (FGR).

I. Steuerliche Behandlung des FGR

Es handelt sich bei dem FGR um ein Investmentvermögen in Vertragsform, welches einem deutschen Sondervermögen vergleichbar ist. Der geschlossene FGR wird in den Niederlanden als transparente Gesellschaft behandelt, so dass die Einkünfte des FGR direkt den Anlegern zugerechnet werden. In Deutschland unterliegt der FGR jedoch dem Besteuerungsregime des Investmentsteuergesetzes, was bedeutet, dass die Einkünfte auf Ebene des Fonds selbst besteuert werden. Dies kann in der Praxis zur Doppelbesteuerung auf Ebene der Anleger bzw. zur Versagung von Ab...