Anlage A: Anwendungsanforderungen
Parameter und Ziele
Angabepflicht G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
AR 9.
Für die Zwecke dieses Standards bezeichnet der Begriff „politische Zuwendung” eine finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen, die politischen Parteien, ihren gewählten Vertretern oder Personen, die ein politisches Amt anstreben, direkt zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Zuwendungen können in Form von Spenden, Darlehen, Sponsoring, Vorschüssen für Dienstleistungen oder des Kaufs von Eintrittskarten für Spendenveranstaltungen und sonstiger ähnlicher Praktiken erfolgen. Sachleistungen können unter anderem Werbung, Nutzung von Einrichtungen, Design und Druck, gespendete Ausrüstung, Mitgliedschaft in Leitungsorganen, Beschäftigung oder Beratung für gewählte oder für ein Amt kandidierende Politiker umfassen.
Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286