ESRS G1 16.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

16.

Das Unternehmen hat Informationen über sein System vorzulegen, mit dem Anschuldigungen oder Vorfälle im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung verhindert, aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden, einschließlich der entsprechenden Schulungen.

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XAAAJ-58286