ESRS G1 29.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

29.

Die in Absatz 27 genannten Angaben umfassen Folgendes:

  1. gegebenenfalls den/die Vertreter, der/die in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen für die Beaufsichtigung dieser Tätigkeiten zuständig ist/sind,

  2. in Bezug auf finanzielle oder in Form von Sachleistungen geleisteten politischen Zuwendungen:

    1. i. den gesamten monetären Wert der direkt und indirekt von dem Unternehmen getätigten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen, aufgeschlüsselt nach Ländern oder geografischen Gebieten sowie nach Art des Empfängers/Begünstigten, und

    2. gegebenenfalls die Art und Weise, wie der monetäre Wert der Sachleistungen geschätzt wird,

  3. die wichtigsten Themen, die Gegenstand seiner Lobbytätigkeit sind, und kurz ausgeführt die wichtigsten Standpunkte des Unternehmens zu diesen Themen. Dazu gehören Erläuterungen in Bezug auf das Zusammenspiel mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die in seiner Bewertung der Wesentlichkeit gemäß ESRS 2 ermittelt wurden, und

  4. wenn das Unternehmen im EU-Transparenzregister oder in einem gleichwertigen Transparenzregister in einem Mitgliedstaat eingetragen ist, den Namen dieses Registers und seine Identifikationsnummer im Register.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286