Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken
33.
Die in Absatz 31 genannten Angaben umfassen Folgendes:
- die durchschnittliche Zeit (in Tagen), die das Unternehmen benötigt, um eine Rechnung ab dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist zu begleichen, 
- eine Beschreibung der Standardzahlungsbedingungen des Unternehmens in Tagen, aufgeschlüsselt nach Hauptkategorien von Lieferanten, und den Prozentsatz seiner Zahlungen, bei denen diese Standardbedingungen angewandt werden, 
- die Zahl der derzeit anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs und 
- zusätzliche erforderliche Hintergrundinformationen. Hat das Unternehmen zur Berechnung der unter Buchstabe a geforderten Informationen eine repräsentative Stichprobe verwendet, so muss es dies angeben und die verwendete Methode kurz beschreiben. 
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  XAAAJ-58286