ESRS G1 26.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht G1-4 – Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung
26.
Die erforderlichen Angaben müssen Vorfälle, an denen Akteure in seiner Wertschöpfungskette beteiligt sind, nur dann umfassen, wenn das Unternehmen oder seine Beschäftigten direkt beteiligt sind.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286