ESRS G1 23.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht G1-4 – Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung
23.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, für Transparenz in Bezug auf Fälle im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung im Berichtszeitraum und die damit verbundenen Ergebnisse zu sorgen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286