Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
21.
Die Angaben gemäß Absatz 16 umfassen Informationen zu folgenden Aspekten in Bezug auf Schulungen:
Art, Umfang und Tiefe der Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, die das Unternehmen anbietet oder verlangt,
prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen und
den Umfang, in dem die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane geschult werden.
Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286