ESRS G1 21.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

21.

Die Angaben gemäß Absatz 16 umfassen Informationen zu folgenden Aspekten in Bezug auf Schulungen:

  1. Art, Umfang und Tiefe der Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, die das Unternehmen anbietet oder verlangt,

  2. prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen und

  3. den Umfang, in dem die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane geschult werden.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286