ESRS G1 20.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
20.
Die Angaben gemäß Absatz 16 umfassen Informationen darüber, wie das Unternehmen seine Strategien denjenigen mitteilt, für die sie relevant sind, um sicherzustellen, dass die Strategie zugänglich ist und dass ihre Auswirkungen verstanden werden.
Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286