ESRS G1 19.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

19.

Verfügt das Unternehmen nicht über solche Verfahren, so teilt es dies mit und legt gegebenenfalls seine Pläne für deren Einführung vor.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286