ESRS G1 18.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
18.
Die Angabe gemäß Absatz 16 umfasst folgende Informationen:
- eine Beschreibung der bestehenden Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder Bestechung, 
- ob die Untersuchungsbeauftragten oder der Untersuchungsausschuss von der in die Angelegenheit involvierten Management-Kette getrennt sind und 
- gegebenenfalls das Verfahren zur Übermittlung der Ergebnisse an die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. 
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  XAAAJ-58286