ESRS G1 16.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
16.
Das Unternehmen hat Informationen über sein System vorzulegen, mit dem Korruptions- und Bestechungsvorwürfe oder Korruptions- und Bestechungsfälle verhindert, aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden, einschließlich der entsprechenden Schulungen.
Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286