ESRS G1 16.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

16.

Das Unternehmen hat Informationen über sein System vorzulegen, mit dem Korruptions- und Bestechungsvorwürfe oder Korruptions- und Bestechungsfälle verhindert, aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden, einschließlich der entsprechenden Schulungen.

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XAAAJ-58286