ESRS G1 15.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
15.
Die Angabe gemäß Absatz 12 umfasst folgende Informationen:
- den Ansatz des Unternehmens in Bezug auf seine Beziehungen zu seinen Lieferanten unter Berücksichtigung der Risiken für das Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Lieferkette und der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte, und 
- ob und wie sie es bei der Auswahl seiner Lieferanten soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt. 
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  XAAAJ-58286