ESRS E5 AR 33.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse

AR 33.

Bei der Bereitstellung von Hintergrundinformationen gemäß Absatz 40 kann das Unternehmen

  1. die Gründe für das hohe Gewicht der Abfälle erklären, die der Entsorgung zugeführt werden (z. B. örtliche Vorschriften, die die Deponierung bestimmter Abfallarten verbieten),

  2. die Sektorpraktiken, Sektorstandards oder externen Vorschriften erläutern, die eine bestimmte Art der Beseitigung erfordern, und

  3. angeben, ob die Daten modelliert wurden oder aus direkten Messungen stammen, z. B. Abfallübertragungsbelege von vertraglich gebundenen Abfallsammlern.

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NAAAJ-58285