Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse
AR 33.
Bei der Bereitstellung von Hintergrundinformationen gemäß Absatz 40 kann das Unternehmen
die Gründe für das hohe Gewicht der Abfälle erklären, die der Entsorgung zugeführt werden (z. B. örtliche Vorschriften, die die Deponierung bestimmter Abfallarten verbieten),
die Sektorpraktiken, Sektorstandards oder externen Vorschriften erläutern, die eine bestimmte Art der Beseitigung erfordern, und
angeben, ob die Daten modelliert wurden oder aus direkten Messungen stammen, z. B. Abfallübertragungsbelege von vertraglich gebundenen Abfallsammlern.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285