ESRS E5 AR 18.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Parameter und Ziele

Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

AR 18.

Das Unternehmen kann weitere Ziele gemäß Absatz 24 Buchstabe f angeben, auch in Bezug auf die nachhaltige Beschaffung. In diesem Fall erläutert das Unternehmen seine Definition des Begriffs „nachhaltige Beschaffung” und beschreibt die Zusammenhänge mit dem in Absatz 22 genannten Ziel.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAJ-58285