ESRS E5 AR 28.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse
AR 28.
Das Unternehmen kann seine Beteiligung an der Abfallbewirtschaftung am Ende der Lebensdauer angeben, z. B. durch Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Rücknahmesysteme.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285