ESRS E5 AR 28.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse

AR 28.

Das Unternehmen kann seine Beteiligung an der Abfallbewirtschaftung am Ende der Lebensdauer angeben, z. B. durch Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Rücknahmesysteme.

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NAAAJ-58285