ESRS E5 AR 28.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Parameter und Ziele

Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse

AR 28.

Das Unternehmen kann seine Beteiligung an der Abfallbewirtschaftung am Ende der Lebensdauer angeben, z. B. durch Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung oder Rücknahmesysteme.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAJ-58285