ESRS E5 AR 22.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse
AR 22.
Unternehmen, für die die in Absatz 31 genannten Bestimmungen zutreffen, können außerdem für Transparenz in Bezug auf die Materialien sorgen, die aus Nebenprodukten/Abfallströmen stammen (z. B. Reste eines Materials, das zuvor nicht in einem Produkt enthalten war).
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285