ESRS E5 AR 17.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
AR 17.
Bei der Bereitstellung von Informationen über Ziele in Bezug auf erneuerbare Primärrohstoffe gemäß Absatz 24 Buchstabe c hat das Unternehmen zu berücksichtigen, wie sich diese Ziele auf den Verlust an biologischer Vielfalt auswirken können, auch vor dem Hintergrund des ESRS E4.
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NAAAJ-58285