ESRS E5 AR 17.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

AR 17.

Bei der Bereitstellung von Informationen über Ziele in Bezug auf erneuerbare Primärrohstoffe gemäß Absatz 24 Buchstabe c hat das Unternehmen zu berücksichtigen, wie sich diese Ziele auf den Verlust an biologischer Vielfalt auswirken können, auch vor dem Hintergrund des ESRS E4.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAJ-58285