Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
AR 12.
Das Unternehmen kann insbesondere Folgendes angeben:
wie es zur Kreislaufwirtschaft beiträgt, z. B. durch intelligente Abfallsammelsysteme,
die anderen an den kollektiven Maßnahmen beteiligten Interessenträger: Wettbewerber, Lieferanten, Einzelhändler, Kunden, sonstige Geschäftspartner, lokale Gemeinschaften und Behörden, staatliche Stellen,
eine Beschreibung der Organisation der Zusammenarbeit oder Initiative, einschließlich des spezifischen Beitrags des Unternehmens und der Rolle der verschiedenen Interessenträger.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285