ESRS E5 AR 12.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

AR 12.

Das Unternehmen kann insbesondere Folgendes angeben:

  1. wie es zur Kreislaufwirtschaft beiträgt, z. B. durch intelligente Abfallsammelsysteme,

  2. die anderen an den kollektiven Maßnahmen beteiligten Interessenträger: Wettbewerber, Lieferanten, Einzelhändler, Kunden, sonstige Geschäftspartner, lokale Gemeinschaften und Behörden, staatliche Stellen,

  3. eine Beschreibung der Organisation der Zusammenarbeit oder Initiative, einschließlich des spezifischen Beitrags des Unternehmens und der Rolle der verschiedenen Interessenträger.

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NAAAJ-58285