Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
AR 11.
Bei der Bereitstellung von Informationen gemäß Absatz 17 und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Ressourcen gemeinsam genutzt werden und dass Strategien für die Kreislaufwirtschaft kollektive Maßnahmen erfordern können, kann das Unternehmen angeben, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um sich mit seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und/oder seinem lokalen Netz an der Entwicklung von Kooperationen oder Initiativen zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Produkten und Materialien zu beteiligen.
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NAAAJ-58285