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ESRS E5 40.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Abfälle

40.

Das Unternehmen liefert Hintergrundinformationen über die Methoden zur Berechnung der Daten und insbesondere über die Kriterien und Annahmen, die zur Bestimmung und Klassifizierung von Produkten verwendet werden, die nach kreislauforientierten Grundsätzen gemäß Absatz 35 konzipiert wurden. Es gibt an, ob die Daten aus direkten Messungen oder Schätzungen stammen, und welche Annahmen zugrunde gelegt wurden.

Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285

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