Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Produkte und Materialien
36.
Unternehmen, für die Abflüsse wesentlich sind, geben Folgendes an:
die erwartete Haltbarkeit der vom Unternehmen in Verkehr gebrachten Produkte im Verhältnis zum Branchendurchschnitt für jede Produktgruppe,
die Reparierbarkeit von Produkten, nach Möglichkeit unter Verwendung eines etablierten Bewertungssystems,
den recycelbaren Anteil in Produkten und ihren Verpackungen.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285