ESRS E5 33.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse
33.
Das Unternehmen hat Informationen über seine Ressourcenabflüsse, einschließlich Abfällen, im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285