ESRS E5 32.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse
32.
Das Unternehmen legt Informationen über die Methoden zur Berechnung der Daten vor. Es gibt an, ob die Daten aus direkten Messungen oder Schätzungen stammen, und welche Annahmen zugrunde gelegt wurden.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285