ESRS E5 30.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse
30.
Die Angabe gemäß Absatz 28 umfasst eine Beschreibung der wesentlichen Ressourcenzuflüsse von Produkten (einschließlich Verpackungen) und Materialien (unter Angabe von kritischen Rohstoffen und Seltenen Erden), Wasser und Sachanlagen, die im Rahmen der Tätigkeiten des Unternehmens und innerhalb seiner vorgelagerten Wertschöpfungskette verwendet werden.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285