ESRS E5 30.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse

30.

Die Angabe gemäß Absatz 28 umfasst eine Beschreibung der wesentlichen Ressourcenzuflüsse von Produkten (einschließlich Verpackungen) und Materialien (unter Angabe von kritischen Rohstoffen und Seltenen Erden), Wasser und Sachanlagen, die im Rahmen der Tätigkeiten des Unternehmens und innerhalb seiner vorgelagerten Wertschöpfungskette verwendet werden.

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NAAAJ-58285