ESRS E5 27.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
27.
Das Unternehmen gibt als Teil der Hintergrundinformationen an, ob die von ihm festgelegten und dargelegten Ziele verbindlich (gemäß Rechtsvorschriften) oder freiwillig sind.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-58285