ESRS E5 22.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
22.
Mit dieser Angabepflicht soll ein Verständnis für die Ziele, die sich das Unternehmen gesetzt hat, um seine Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, sowie in Bezug auf den Umgang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen vermittelt werden.
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NAAAJ-58285