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BFH Urteil v. - V R 108/91 BStBl 1994 II S. 483

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 3 Abs. 1UStG 1980 § 14 Abs. 5UStG 1980 § 15GmbHG §§ 60 ff.LöschG §§ 1 und 2

Aufgelöste GmbH kann auch nach Löschung im Handelsregister Unternehmer sein

Leitsatz

Eine GmbH, die ihrem Unternehmen zugeordnete Gegenstände einem Gläubiger zur Sicherung übereignet hat, liefert dem Sicherungsnehmer das Sicherungsgut auch dann im Rahmen ihres Unternehmens, wenn sie im Zeitpunkt der Verwertung des Sicherungsguts wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht ist und wenn später über die Lieferung des Sicherungsguts an den Sicherungsnehmer abgerechnet wird (gegen , UR 1989, 163, DB 1989, 756).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 483
BFH/NV 1994 S. 46 Nr. 6
SAAAA-94873

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