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BdF - IV A 2 - S 7104 - 7/89

Umsatzsteuer bei der Verwertung von Sicherungsgut;

Rechtsfolgen bei Vermögenslosigkeit und Löschung einer GmbH als Sicherungsgeberin

Bezug:

Es würde die Frage gestellt, wie die Verwertung von Sicherungsgut durch den Sicherungsnehmer (eine Bank) umsatzsteuerlich zu behandeln ist, wenn es sich bei dem Sicherungsgeber um eine GmbH handelt, die vermögenslos geworden oder bereits im Handelsregister gelöscht worden ist. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird dazu folgende Auffassung vertreten:

  1. Nach der Rechtsprechung des BFH führt die Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen zu zwei Umsätzen, und zwar zu einer Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer und zu einer Lieferung des Sicherungsnehmers an den Erwerber (vgl. Abschnitt 2 Abs. 1 UStR). Beide Lieferungen, auch die des Sicherungsgebers, werden im Zeitpunkt der Verwertung ausgeführt. Ist der Sicherungsgeber in diesem Zeitpunkt kein Unternehmer im Sinne von § 2 UStG, ist die Lieferung an den Sicherungsnehmer nicht umsatzsteuerbar. Eine über diese Lieferung vom Sicherungsnehmer erteilte Gutschrift erlangt nicht die Wirkung einer Rechnung (§ 14 Abs. 5 UStG) und berechtigt somit nicht zum Vorsteuerabzug.

  2. Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft einer GmbH endet in dem Zeitpunkt, in dem diese ihre Rechtsfähigkeit ve...

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