Aufgelöste GmbH kann auch nach Löschung im Handelsregister Unternehmer sein
Leitsatz
Eine GmbH, die ihrem Unternehmen zugeordnete Gegenstände einem Gläubiger zur Sicherung übereignet hat, liefert dem Sicherungsnehmer das Sicherungsgut auch dann im Rahmen ihres Unternehmens, wenn sie im Zeitpunkt der Verwertung des Sicherungsguts wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht ist und wenn später über die Lieferung des Sicherungsguts an den Sicherungsnehmer abgerechnet wird (gegen , UR 1989, 163, DB 1989, 756).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 483 BFH/NV 1994 S. 46 Nr. 6 SAAAA-94873
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