Neufassung des Anwendungserlasses zum Außensteuergesetz
[i]Neuer AEAStG macht Anwendungsschreiben zum AStG v. 14.5.2004 obsoletDiese Ausgabe der IWB findet ihren Schwerpunkt im finalen ANWB RAAAJ-44683, den das BMF am veröffentlicht hat. Durchaus zur Freude der Steuerpflichtigen hat die Finanzverwaltung einige Anregungen aus den Eingaben der Verbände und Fachkreise zum Entwurf aufgegriffen. Das Dokument ist umfangreich geworden – 1024 Randziffern und zahlreiche Beispiele geben sehr umfassend Auskunft über die Sicht der Finanzverwaltung.
[i]Viele Hinweise zur HinzurechnungsbesteuerungDie Anpassungen und alle Änderungen gegenüber dem Entwurfsschreiben in einem Aufsatz nachzuzeichnen, wäre dann doch etwas viel. Daher gehen Böhmer/Gebhardt/Krüger ab den in den §§ 7 und 8 AStG angelegten Fragen mit Blick auf die Hinzurechnungsbesteuerung nach. Erhellend sind insofern u. a. die Ausführungen der Autoren zum Aktivitätskatalog des § 8 Abs. 1 AStG und dessen Einschränkungen bzw. zum Verhältnis der Tatbestände zueinander.
Auch die Hinweise zum Tatbestand des Nahestehens durch abgestimmtes Verhalten (§ 7 Abs. 4 AStG) sind in der Praxis von besonderer Relevanz und haben noch eine Änderung gegenüber dem Entwurf erfahren. Hier soll eine „Nichtaufgriffsgrenze“ für Zwecke des § 7 Abs. 4 Satz 2 AStG eine Erleichterung bringen, wonach ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten bei einer unmittelbaren und auch mittelbaren Beteiligung des Steuerpflichtigen an einer Personengesellschaft als widerlegt gilt, wenn am Ende des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft die durchgerechnete Beteiligung an der Personengesellschaft von 5 % nicht überschritten wird und keine besonderen Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen. Offen lässt der Erlass, was solche besonderen Umstände sein sollen.
[i]Neue Niedrigsteuerschwelle ist noch nicht enthaltenDas finale BMF-Schreiben berücksichtigt auch noch nicht die Absenkung der Niedrigbesteuerungsschwelle auf 15 % durch das erst tags zuvor verkündete Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz.
[i]Steuerfreier Anteilstausch in China nur unter strengen VoraussetzungenIn kompakter Form benennen Shou/Hong ab die Voraussetzungen für einen steuerfreien Anteilstausch eines chinesischen Tochterunternehmens aus deutscher Sicht unter Vermeidung der 10 %igen chinesischen (Quellen-)Steuer. Dafür bestehen zum einen materiell-rechtliche Vorgaben aus zwei Rundschreiben der chinesischen Finanzverwaltung. Nicht weniger wichtig ist aber die fristgerechte Anmeldung des Vorgangs bei der chinesischen Steuerbehörde.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 2 / 2024 Seite 1
NWB EAAAJ-57426